Schulskandal Kanton Zürich: Vorwort
Sehr gehrte Besucherinnen und Besucher
Diese Homepage bezieht sich primär auf das erste Verfahren gegen die Familie Meier zwischen Nov 2016 bis Juli 2020. Seither eskalierten die Behörden mit vier weiteren juristischen Vorstössen gegen die Familie Meier. Insbesondere in Bezug auf Bundesverfasssung, Volksschulgesetz, und Kinderschutzgesetz scheinen diese rechtswidrig. Dies bestätigten das Bezirksgericht Dielsdorf und der Bezirksrat in den letzten drei Jahren.
4. Prozess am Verwaltungsgericht Zürich, Juli 2024
Die 4. Kammer beschloss, dass die Bildungsdirektion vorerst einmal einen korrekten Beschluss verfassen müsse, was einer Aufhebung des fehlbaren Beschlusses vom 11.8.2017 gleichkommt.
Während 10 Monaten praktizierte der fehlbare Rekursleiter Helg Amtsverweigerung, um sich nun am 28.5.2025 selber des gerichtlichen Auftrages zu entledigen! Exakt derjenige Beamte also, der die massiven Verfügungsfehler vom 11.8.2017 zu verantworten hat, darf nun ein 5. Prozessualverfahren gegen uns anstrengen?
Die Nötigung in reinster Behördenkultur wird also gegen uns Familie Meier fortgesetzt. Es scheint der klägliche Versuch von der Regierungsrätin Steiner und ihren zwei Chefbeamten zu werden, um den alarmierenden Whistleblowings des Schulleiters von Stadel zu entkommen? Wann wird endlich der Leiter der Kantonalen Whistleblowingstelle aktiv? Er ist seit 2019 in der Angelegenheit involviert und lässt sich immerzu ausbremsen.
Die drei Beamten haben es wohl geschafft, uns als Familie komplett zu ruinieren. Wir geben uns jedoch in der Sache noch nicht geschlagen. Die kategorischen Aufsichtspflichten- Unterlassungen hätten zukünftig ein enormes Potenzial, alle Familien finanziell zu belangen. Zudem muss die Empfehlungs- und Aussagekraft der schulpsychologischen Gutachten nun per Gesetzgeber (Parlament) im Volksschulgesetz nachkorrigiert werden. Wegen den durch die Bildungsdirektion fingierten Prozessangaben in unseren Verfahren ist der Kinderschutz massiv eingeschränkt worden. Diese jahrelangen Missbräuche sollten zwingend untersucht werden.
Für Fragen, melden Sie sich bitte bei der Pressestelle.
- Weil die Bildungsdirektion frühzeitig keine Fallkorrekturen beim Verwaltungsgericht auslöst, werden die Eltern zahlungspflichtig.
- Das Generalsekretariat vergreift sich in einer Privattasche, anstelle die Zuständigkeiten seriös abzuklären.
- Manipulative Interpretationen von Schulpsychologischen Gutachten (durch Laien) erzeugen Abwertung in Sachen Kinderrecht, Kinderschutz und Kindswohl.
- Alle Eltern bezahlen jetzt schweizweit Schulgeld- weil eine Kantonale Direktion keine korrekten Abklärungen sicherstellt?
- Die Bildungsdirektion wagt nicht zuzugeben, dass ihre Erstverfügung 2017 nur mit massiver Kompetenzüberschreitung und aufgrund fehlender Aufsicht verfasst wurde. Mit der Erstverfügung hielt die Bildungs-direktion Zürich die Gewaltentrennung nicht ein.
- Die Bildungsdirektion verletzte zudem die Finanzhoheit der Schulgemeinde Bachs.
- Das Amt baute das Volksschulgesetz (über den Gerichtsweg ohne Kantonsparlament) eigenständig aus.
- Die Bildungsdirektion stellte sich ohne die vorgeschriebenen Aufsichtskontrollen zu-erst zu tätigen als mächtigste Partei der Familie Meier gegenüber.
- David gegen Goliath…. sonst würde man keinen 2./3. & 4. korrupten Rechtsfall gegen uns erzwingen…
- Weil die Bildungsdirektion frühzeitig keine Fallkorrekturen beim Verwaltungsgericht auslöst, werden die Eltern zahlungspflichtig.
- Das Generalsekretariat vergreift sich in einer Privattasche, anstelle die Zuständigkeiten seriös abzuklären.
- Manipulative Interpretationen von Schulpsychologischen Gutachten (durch Laien) erzeugen Abwertung in Sachen Kinderrecht, Kinderschutz und Kindswohl.
- Alle Eltern bezahlen jetzt schweizweit Schulgeld- weil eine Kantonale Direktion keine korrekten Abklärungen sicherstellt?
- Die Bildungsdirektion wagt nicht zuzugeben, dass ihre Erstverfügung 2017 nur mit massiver Kompetenzüberschreitung und aufgrund fehlender Aufsicht verfasst wurde. Mit der Erstverfügung hielt die Bildungs-direktion Zürich die Gewaltentrennung nicht ein.
- Die Bildungsdirektion verletzte zudem die Finanzhoheit der Schulgemeinde Bachs.
- Das Amt baute das Volksschulgesetz (über den Gerichtsweg ohne Kantonsparlament) eigenständig aus.
- Die Bildungsdirektion stellte sich ohne die vorgeschriebenen Aufsichtskontrollen zu-erst zu tätigen als mächtigste Partei der Familie Meier gegenüber.
- David gegen Goliath…. sonst würde man keinen 2.korrupten Rechtsfall gegen uns erzwingen…
Aktuell
Direktion unterlässt Abklärungs- und Aufsichtspflichten
Die Bildungsdirektion Zürich verantwortet seit dem 11.8.2017 Untersuchungsfehler und versuchte bei drei späteren zusätzlichen Verfahren gegen uns die Offenlegung bestehender regionaler Verträge zu verhindern. Die Bildungsdirektion blieb bisher passiv – wichtigste Kontrollmechanismen funktionierten nicht. Im Sommer 2019 eskalierten der Rechtsdienstleiter VSA und die Departementsvorsteherin wissentlich mit der Bezahllüge Bachs ans Gericht. Trotz Beweisbelegen der Primarschule Stadel im Juni 2019 berichtigte das oberste Kontrollorgan/ Rekursgegnerin gegenüber dem Verwaltungsgericht eine materielle Lüge nicht.
Aufgrund der nicht untersuchten Vereinbarungsverträgen beider Schulen am Verwaltungsgericht im Herbst 2019, ordnete das Bundesgericht 2020 schlussendlich an, wir Eltern seien zur Schulgeldzahlung der öffentlichen Schule zu verpflichten. Es fiel dem höchsten Gericht damals nicht auf, wie es die zürcherischen Behörden wagen konnten, die Schulpsychologischen Gutachten zur Abklärung falsch zu würdigen und zu interpretieren.
Mehrere Whistleblowings und GPK- Aufsichtsbeschwerde belasten die kantonale Bildungsdirektion Zürich massiv
Das Bundesgericht hatte leider die ihr zugestellte Whistleblowingakte vom Schulleiter aus Stadel (5.Mai 2020/ Beilage 19) mit einem Dokument des Verwaltungsgerichtes (21. November 2017/ Beilage 20) vertauscht. Ein Dokument einer anderen Person- drei Jahre zuvor geschrieben!
Die zwei Schulpflegen und die Bildungsdirektorin Steiner profitierten bisher masslos von diesem Fehler am Lausanner Gericht. Die Chefetage Zürich klammerte sich nun jahrelang verbissen an der unrichtigen Diskreditierung des verantwortlichen Schulleiters Stadel fest und möchte weiterhin keine Missachtungen, Verstösse oder Eingeständnisse einräumen. Der Schulleiter Stadel reichte deshalb 4 Eingaben bei der Kant. Whistleblowingstelle Zürich ein. Seine letzte Eingabe sandte er der Bildungsdirektorin Steiner im Dezember 2022 in Kopie zu. Die Möglichkeit einer gütlichen Einigung und zur Deeskalation schlug die Amtsinhaberin aus. Zusammen mit einem erfahrenen Kantonsrat reichte der nie angehörte Hauptzeuge Ende 2023 schliesslich eine Aufsichtsbeschwerde bei der Geschäftsprüfungs-Kommission des Kantonsrates gegen die drei Kaderpersonen der Bildungsdirektion ein.
Regierungsrätin Steiner verhindert notorisch Aufklärungen
Noch zu Amtszeit, im August 2017, machte der Regierungsrat Markus Kägi die Bildungsvorsteherin aufmerksam, dass die erste Verfügung der Bildungsdirektion (11.8.2017) gegen die Kinder Meier womöglich irreguläre Verfügungsfehler aufweise. Der Familie sei unter Auslassung von Kontrollen/Anhörungen voreilig Schulgeld belastet worden.
Dr. Silvia Steiner weiss zudem seit 8.11.2018, dass die Schulpflegen Bachs und Stadel mit EINEM UND DEMSELBBEN RECHTSANWALT (Rudin & Cantieni) gleichzeitig agierten und dem Volksschulamt Steiner‘s „fehlerhafte Unterlagen“ zugespielt hatten. Trotz dieses Hinweises unterliess sie es, von Amteswegen einzuschreiten und die angezeigte Untersuchung in ihrem Generalsekretariat oder bei den Schulen zu veranlassen. Die korrupten Vorgängen wurden deshalb nicht sofort gestoppt. Die besondere Direktionsnähe und die speziellen Tätigkeiten des besagten Rechtsanwaltes, ausschliesslich für Schulen und die Direktion, sind weitläufig bekannt.
Zusammenfassung aller Nötigungen (= 4 juristische Repressionen)
Fall 1: Bundesgerichtsurteil (2016 bis 2020)
wegen Täuschungen seitens Schulpflegen, VSA und gleichem Anwalt.
Fall 2: Beschulungsverweigerung am Wohnort (2020/2021)
weil die Primarschule Bachs die Meinung vertrat, dem eigenen Dorfkind keinen Schulplatz garantieren zu müssen (Verstoss gegen die Bundesverfassung Art.19). Der Rechtsdienstleiter des VSA praktizierte 9 Monate Amtsverweigerung, um dann noch alle aktuellen fallrelevanten Rekurseingaben „auszuklammern“. Seit Juli 2023 wirkt er als Generalsekretär für die Bildungsdirektorin und wird dafür fürstlich entlöhnt. Dies, obwohl er im April 2021 noch die Strategie Rudin wiederholt schützte und gegen die Volksschulgesetzgebung verstiess.
Fall 3: Betreibungsversuch der Schulpflege Stadel (2022)
Betreibungsversuch der Schulpflege Stadel (2022), der uns Familie Meier ruinieren soll- damit wir schweigen würden. Der Versuch missrät nach 3/4 Jahren. Das Bezirksgericht weist die Behörde in die Schranken, da sie nie über die notwendigen Rechtstitel verfügte.
Fall 4: Juristischer Prozess - der Vierte (2023 bis heute)
Das Verfahren VB.2023.00530 wird seit letztem Jahr gegen uns angestrengt, obwohl die Schulpflegen die Moderationsangebote mit dem Kant. Ombudsmann oder dem früheren Amtschef Bruno Sauter seit 2020 konsequent ausschlagen. Weil das zweite Verfahren innerhalb der Bildungsdirektion (auf unseren Wunsch hin) sistiert wurde, hätte der dritte und vierte Prozessversuch nicht stattfinden dürfen.
Der Bezirksrat Stadel wies die Schulpflege am 5.8.2022 in die Schranken - nur schon aus formellen Gründen. Die materiellen Gründe sind skandalös und spannen Fäden in mehrere Behördenebenen.
Die Primarschulpflege will den Bezirksratsratsbeschluss dennoch mit Rekursbeschwerde beim Verwaltungsgericht wegen Präjudiz in Verruf bringen. Neuerdings ist die Rechtsvertretung Stadel durch eine nominierte Bildungsrätin des Kantons ZH bekleidet. Die Rechtsanwältin führt die vorherige Strategie Rudin weiter, nämlich die Schulzweckvereinbarungen mit den notwendigen Schulpflegebeschlüssen zu verheimlichen.
(Gewisse Beschlüsse existierten nie / siehe Whistleblowing- Warnungen)
Feststellung von Gerichtsbetrug und eventueller Urkundenfälschungen sind möglich
Seit dem 4.4.2024 verfügt das Verwaltungsgericht über einen Hauptzeugenbeleg, der alle vier Verfahrensabsichten der Schulbehörden aufschlüsselte und den „offiziellen Sachverhalt“ in aller Eindeutigkeit widerlegt. Unrechtens wollte die Rechtsvertretung der Schulgemeinden erreichen, in unsere Privatkasse zu greifen, um die existierenden Verträge und die schulpsychologisch indizierten Querversetzungsempfehlungen nicht einhalten zu müssen. Die Unentgeltlichkeit der Beschulung war in Stadel aufgrund der SPBD- Abklärung und den Verträgen seit 2017 bereits garantiert gewesen.
Räumt das Verwaltungsgericht jetzt auf? VB.2023.00530
Per 3.6.2024 verfügte das Verwaltungsgericht, die Schulpflege Stadel müsse innert 10 Tagen alle Vereinbarungsakten vorlegen, sowie alle Schulpflegebeschlüsse nachreichen- ansonsten werde aufgrund vorliegender Akten entschieden.
Unser Privatschaden beläuft sich mittlerweile über 500‘000.- Franken! Wir erhoffen uns, dass das Verwaltungsgericht die Zeugen endlich anhört. Das sind: mehrere Eltern aus Bachs, den früheren Schulleiter Stadel, ein ehem. Bildungsrat, Alt-Regierungsrat Kägi und den ehemaligen Generalsekretär AWA B.Sauter. Ferner erhoffen wir klare Hinweise des Gerichtes, inwiefern wir in Sachen Behördenhaftpflicht schadlos gehalten und rehabilitiert werden müssen.
Politische Agenda kommt bei Dr. Silvia Steiner schamlos vor Einzelfall Kinder Meier
Die Konstellation der tolerierten Zusammenarbeit eines einzigen Anwaltes und der angestrebten Gesetzesumbau- Absicht seitens Bildungsdirektion ist brandgefährlich und verstösst in jeder Form gegen das Prinzip der funktionierenden Gewaltentrennung. Die Direktion behandelte losgelöst vom Schicksal unserer Kinder die Thematiken Schulgelderhebung, Freie Schulwahl, Eskalationseltern, Aushebelung von schulpsychologischen Schutzgutachten und verstiess dabei selber laufend gegen den Bundesverfassungsartikel 19 des Anspruches der unentgeltlichen Beschulung. Die Direktorin der schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz verantwortet, dass aufgrund falscher Gerichtsdeklarationen schweizweit Schulgeld bei Eltern eingetrieben werden können! Wegen diesen Manövern konnte die Bildungsdirektion jegliche Parlamentsmitarbeit im Keim ersticken. Da die Gerichte ja entsprechend der Klageschrift entschieden hatten, wozu die Direktion abzielte und begehrte, kann Dr. S. Steiner klug antworten: „Laufendes oder abgeschlossenes Verfahren- ich darf leider nichts sagen!“
Staatskanzlei ZH bearbeitet private Aufsichtsbeschwerde Meier
Wir Familie Meier reichten im Januar 2024 eine Aufsichtsbeschwerde bei der Staatskanzlei ZH ein. Leider verpasste die Bildungsdirektion in diesem Verfahren wiederum die Chance, dem Gesamtregierungsrat und der Staatskanzlei reinen Wein einzuschenken. In der ersten Stellungnahme wurde versucht, unwahre Aussagen zu platzieren, die von dem Amtsmissbrauch hätten wegleiten sollen.
Wohin kommen wir im Kanton, wenn ein Regierungsratsdepartement die eigene Staatskanzlei anschwindelt? Das Verfahren (SKZH.9984) läuft gerade….
Es braucht eine PUK- Parlamentarische Untersuchungskommission!
Inszeniert die Bildungsdirektion Zürich eine illustre Neufassung "Der zerbrochene Krug"?
Inszeniert die Bildungsdirektion Zürich eine illustre Neufassung "Der zerbrochene Krug"?
Eine traurige Geschichte
- Ein undiplomierter Schulleiter verweigert einer Familie „XY“ den Schulpsychologischen Dienst (SPBD).
- Die Schulpflegepräsidentin übernimmt im Anschluss der Aufsichtsbeschwerde der Familie „XY“ beim Bezirksrat gänzlich die volle Verantwortung mit einem Entschuldigungsschreiben (Link). Sie registriert, dass sich der Schulleiter nicht ideal verhalten hat und dass alle weiteren Schulverantwortlichen die Situation auch fehl eingeschätzt haben.
- Heftige Mobbing-Eskalation der Lehrperson XXX zu ihrem Schüler (Fam.Meier)
- Schulleiter, Lehrperson XXX & Eltern anwesend.
- Kein Protokoll wird erstellt.
- Schulleiter macht Eltern Vorwürfe und Schuldzuweisungen für die Angstzustände des Kindes (siehe Flipchartbild/Link).
- Schulleiter sieht keinen Notstand und findet SPBD zu teuer!
- Notfalls könne man die Schulpsychologie schon irgendwann mal aufbieten, doch bis der Fachdienst käme, sei unser Kind sowieso schon bei der nächsten Lehrperson.
- Schulleiter, Lehrperson, Schulpflegepräsidentin & Eltern anwesend
- Situation eskaliert- Lehrperson verhält sich unangepasst, gereizt und stellt Schutzbehauptungen auf, die den internen Dokumenten des Schulbetriebs jedoch nicht standhalten.
- Schulleiter wird von uns Eltern aufgefordert dieses Mal wirklich ein Protokoll zu erstellen - Protokoll entspricht überhaupt nicht den Gegebenheiten und Aussagen.
- Wegen wiederholtem Vertrauensmissbrauch verlangen wir umgehend den sofortigen Beizug des Schulpsychologischen Dienst für das Kind/(L.) und das Mitwirken dieser Fachperson an der 3. Sitzung.
- Wir bitten um 15 Protokollkorrekturen/ Nachträge.
- Protokoll entspricht überhaupt nicht den Gegebenheiten und Aussagen.
- Protokollberichtigungen/ Korrekturen werden an der 2. Krisensitzung werden durch Schulleiter verweigert- das Volksschulgesetz schreibe nämlich keine Protokollführung vor.
- Präsidentin behauptet in ihrem Mail: "Wir Eltern hätten erstmals am 1.12.16 unsere Anliegen bei ihr deponiert…"
- (Rückblende: Am 8. September 2015 wurde im Elternforums- Sitzungsdokument festgehalten: "Elternforumspräsident nahm von besorgten Eltern Mails entgegen; Das Klassenklima der 1. und 2. Klasse wurde diskutiert; Es ist eine Verunsicherung spürbar, da Lehrperson xxx mit ihrer forschen Art die Kinder oft überfährt und so auch überfordert; … Thomas's Kinder sind beide in dieser Klasse und er hat die Schwierigkeiten hautnah miterlebt, konnte aber durch persönliche Gespräche direkt mit ihr Vieles klären…"
- Schulleiter, Schulpflegepräsidentin & Eltern
- Schulleiter verweigert mit Präsidentin das Protokoll der Vorwoche zu korrigieren oder dieses auf unseren Wunsch hin deshalb offiziell als ungültig zu erklären.
- Unser mitgebrachtes Arbeitspapier mit 9 Themenfragen will der Schulleiter nicht beantworten. "Wir seien nicht traktandenbefugt…!"
- Inhaltlich ersuchen wir Eltern die Antworten erhalten, warum z.B keine Schulpsychologin/ Vermittlungsperson vor Ort sei- was jetzt mit unserem verängstigten Sohn nach bald 3 Wochen endlich geschehen solle…etc.
- Schulleiter verweigert Wortprotokoll bzw. eine Tonaufnahme. Als Vater reisst mir wegen der Untätigkeiten der Schulleitung und -führung der Geduldsfaden. Ich verlange eine schriftliche Stellungnahme vom Schulleiter zu unseren 9 Fragen und die Begründung für seine Verzögerungstaktik.
Nach einer Viertelstunde erkläre ich wegen den 4 Verweigerungen des Schulleiters die Sitzung als beendet und stehe auf. In diesem Moment schielt der Schulleiter zu meiner Frau und platziert eine ungehobelte, unangemessene Drohung: "Frau Meier, anbetracht dessen, dass Ihr Mann nicht bereit ist, mit uns an einer Lösung zu arbeiten und jetzt aufbricht, werde ich bei der Kindes- und Erwachsenen- Schutzbehörde (KESB) eine Meldung machen müssen- für eine verhaltensauffällige Familie!"
Nach dieser Drohung sitze ich sofort wieder ab und ermahne ihn, sich augenblicklich zu entschuldigen, sowie seinem Pflichtenheft als Schulleiter endlich nachzukommen. Das Kind sei zu schützen und wir erwarten ein Protokoll!
Beim Schulleiter fällt auf:
- unsorgfältige Arbeitsausübung im pädagogischen Bereich
- Überbindungsversuch der Kindsnot an uns Eltern
- Arbeitsverweigerungen ( 1. & 3. Krisensitzung kein Protokoll)
- Dafür kreiiert er ein halbes Jahr später mit seiner Präsidentin eine unglaubliche Lügen-Story.
- Vertrauensbruch, da er keine Protokollberichtigungen akzeptiert.
- Einschüchterungs-Versuch sowie letztlich Drohung mit der KESB.
- sofortige Querversetzungs-Verfügung/(L.) nach Stadel, bei der Präsidentin als er merkt, uns mit der KESB keine Angst machen zu können - da handelt er erstmals ….
- Er verärgert seine Schulpflegepräsidentin sichtlich, da sie auf keinen Fall wieder ein weiteres Dorfkind im Schulbetrieb verlieren will. Sie schreiben für die 3.Krisensitzung kein Protokoll … was ihnen dreisterweise ein halbes Jahr später möglich macht, mit einem Anwalt die gemeine Darstellung zu verfassen.
- Der unerfahrene Schulleiter versagt zum 2. Mal innert 12 Monaten, indem er einem weiteren Kind den Schulpsychologischen Zugang verwehrt.
- Anstelle das Problem bei den Eltern lokalisieren zu wollen, wäre es an ihm gewesen, das Kind ernst zu nehmen. (Die Lehrperson bekommt dann später viel notwendige Unterstützung, damit sie lernt solche Traumatas im Klassenzimmer nicht mehr auszulösen)
- Für uns ist die Angelegenheit damit erledigt, denn wir sind einfach sehr froh, hat der junge Schulleiter sein Fehlverhalten sofort eingestanden und unsere Sorgen scheinen abgehandelt: Unser Kind erhält endlich die notwendige Hilfe und Unterstützung.
- Nach 17 Tagen Stress beantragt der Schulleiter telefonisch die Querversetzung für unserer traumatisiertes Kind beim Schulleiter Stadel (der spätere Whistleblower)!
- Leider erstellt die Schulbehörde Bachs im Februar ein weiteres Protokoll(L.), gespickt mit Lügen und schon wieder OHNE Rechtsmittel.
- Sie ignorieren unsere Stellungnahmen(L.).
- Im Mai 2017 gewährt der Schulleiter während 30 Tagen unserer Tochter die Beschulung nicht. Er verweigert die vorsorglichen Massnahmen und verunmöglicht der anrufenden Schulpsychologin die sofortige Intervention.
- Der Schulleiter verhindert aktiv einem 3.Kind die Schulpsychologie innert 17 Monaten- Wie können da die Gerichte zum Schluss kommen- die Schule hätte stets richtig gehandelt= Die Bildungsdirektion haben. die Vorgänge nie geprüft und heute im 2023 spricht die Regierungsrätin, die Gewaltentrennung sei zu jedem Zeitpunkt gewährleistet gewesen? (Es sei zu bemerken- unsere Regierungsrätin ist als ehemalige Staatsanwältin juristisch beschlagen, doch sie gewährt ihren Angestellten seit 2017 jeglichen Ermessensspielraum unfair und vorallem nicht kindergerecht anzuwenden…)
- Der Bezirksrat tretet in Bachs innert wenigen Jahren bei mehr wie 7 Aufsichtsbeschwerden nicht ein, bzw. weist die Beschwerde der vorhergehenden Familie „XY“ im Oktober 2017 als Einzelfall/(L.) ab - sehr seltsam.
- Das Volksschulamt und die Bildungsdirektorin(Link) werden durch sehr viele Familien, pädagogische und politische Akteure gewarnt. Dennoch verweigern sie relevante Korrekturen noch zeitgerecht beim Verwaltungsgericht einzureichen bzw. Den Fall richtig zu stellen.
- Die Wohnort- Schulgemeinde Bachs verstösst im August 2020 mit 2. Rechtsfall gegen die Kinderrechte und den Kinderschutz. Die in der Bundesverfassung und dem Volksschulgesetz verankerten Gesetze hält der Schulpflegepräsident nicht ein. Zudem bricht er das immerwährende Versprechen, unserem Kind sei jederzeit ein Schulplatz am Wohnort zur Verfügung gestellt.
- Die Schulgemeinde Bachs löst damit nach dem Bundesgericht einen zweiten Rechtsfall gegen uns aus/(Link). Niemand der Aufsichtsbehörden möchte diesen Umstand bemerkt haben wollen?
- Der Bezirksrat stellt im Dezember 2020 einen falschen Beschluss aus, unterschlägt insgesamt 18 Dokumente, die man nicht im offiziellen Rekurs bearbeiten möchte/ (L.)?
- Der Volksschulamt- Rechtsdienstleiter/(L.) vertuscht jahrelange Rechts-Missbräuche.
- Eine Übersicht der Problemkreise Bachs aus Sicht einer weggezogenen Familie „XY“/(L.).
Persönliches Statement von Thomas Meier über die Verantwortung der Regierungsrätin
Die Rolle der Bildungsdirektion Zürich
Die Regierungsrätin Steiner wäscht sich kläglicherweise ihre Hände gegenüber dem Schulleiter Stadel mit ihrem Antwortschreiben (19.Januar 2023) in absoluter Unschuld.
Sie versucht erneut den Inhalt seines Briefes (3.12.22) unkenntlich zu schaffen. Nach wie vor vertuscht sie alle unkorrekten Abläufe des abgeschlossenen sowie des offenen Falles. Die korrupten Amtsleitungsabläufe bleiben verschwiegen. Sie beschönigt in Ihrem Brief mit der Situation, dass die vorhergehenden „vielen“ Instanzen den Abläufen seriös nachgegangen seien.
Obwohl sie schon im Herbst 2017 auf Regierungsebene auf Ungereimtheiten aufmerksam gemacht wurde, sitzt sie alle Aufsichtsfehler ihrer Direktion tapfer aus ….
Das 4. Whistleblowing des involvierten Schulleiters ist das letzte Schreiben, womit er die Kantonale Whistleblowingstelle Zürich INDIREKT auffordert, in Handlung zu gehen. Trotz all seinen Eingaben der vergangenen 4 Jahre, wurden er und der Ombudsmann bisher von der Bildungsdirektion erfolgreich abgeblockt.
DER NEUE FALL MEIER 2020 IST DER SKANDAL SCHLECHTHIN-
- 9 Monate Amtsverweigerung i.S. Schulstandort 20/21 praktiziert.
- Schmeisst Rekursunterlagen/ Beweismittel weg.
- Behauptet, er sähe keine andersweitigen Gründe im Zirkularentscheid 2020 der PSP Stadel. (Äusserst dumm nur- er empfängt lange zuvor gleiches Dokument wie Bezirksrat (siehe Dokument Nr.9)
- Geht auf unsere Rekurspunkte und -eingabe gar nicht ein.
- Versteht Unterlagen unserer Rechtsvertreterin nicht oder will „aufgrund Zeitdruck“ nicht nachfragen?
- Viele Interventionen des Kantonalen Ombudsmannes/ Whistleblowing-stelle bei ihm versanden…
- Die Verfügung, vom 26.4.2021, schliesst 100% aller „neuen“Rekursunterlagen aus (siehe Nr.9: Bezirksrat vergisst alle neuen Fallbeilagen)
- Hat er das BESCHULUNGSGESUCH am Wohnort wirklich „nur vergessen oder versteckt“?
Entweder haben die Führungskräfte vor ihrer Bildungsdirektorin Angst oder die Amtsinhaberin Steiner verschleiert selber die unsorgfältigen Abläufe und die fehlenden Kontrollen, bzw. die ausgelassenen Anhörungen im Volksschulamt?
Wer kommt für die finanzielle Last auf, die uns entstanden ist (350‘000.- Fr.) ?
Gilt alleine die Stategie: Wer mehr Geld hat- Der bestimmt? Auch wenn die Verordnungen von Anfang an nicht eingehalten wurden?
DIE SCHWEIZER BEVÖLKERUNG MUSS INFORMIERT WERDEN, DASS DIE PRÄSIDENTIN DER SCHWEIZERISCHEN BILDUNGSDIREKTOREN- KONFERENZ AKTIV MANIPULATIONEN DES KINDERSCHUTZES VOR DEN GERICHTEN (OHNE RICHTIGSTELLUNGEN DER AUFSICHTSORGANE) ZULÄSST!
In Zürich ist es absolut OK:
- dass ein Rechtsanwalt seit 7 Jahren für die involvierten 2 Schulpflegen gleichzeitig Geschichten zusammenzimmert.
- Schulpsychologische Gutachten durch die zwei Schulpflegen missinterpretiert werden, um daraus eine Schuldzuweisung zu generieren. Die Kinderschutz- Fachstelle hätte, gemäss Geschichte, die Eltern beschuldigt…
- Der selbe Jurist berät und gibt viele Weiterbildungen im Auftrag der Bildungsdirektion ZH: Schulleitungen, Schulpsychologische Dienste, Lehrpersonen, … etc.
- Seine verschiedenen Firmen sind somit in den verschiedensten Kostenstellen- Strukturen innerhalb des Bildungsapperates ZH bestens bekannt. Die Direktion wurde von uns schon im 2018 auf das Doppelmandat gewarnt- für Regierungsrätin Steiner war dies aber auch OK!
SCHULPSYCHOLOGISCHE GUTACHTEN WURDEN IN BACHS 2017 VOLLUMFÄNFLICH FÜR EIGENINTERESSE UMGEWANDELT- DIE BILDUNGSDIREKTION HAT ES DAMALS LEIDER „NICHT BEMERKT“… sollte man meinen..
- Der Rechtsdienstleiter bemerkt im 2020 während 9 Monaten Schulstandort-Zuweisung nicht, dass nun die Nachbarschule Stadel gleich vorgeht- mit gleicher Anwaltsstrategie? SPBD-Gutachten-Manipulation?
- Ein Alt-Bildungsrat ZH interveniert bei der Regierungsrätin und VSA RD.-Leiter im Januar 2021.
- Der frühere Amtsleiter des Departementes Wirtschaft und Arbeit (AWA) interveniert im gleichen Monat direkt bei der Volksschulamtdirektorin und ihrem Stellvertreter (siehe sein Statement im Film).
Beide erhalten ein gleiches Versprechen, welches hingegen nicht eingehalten wird.
Es ist also für die Bildungsdirektion völlig OK, dass die Schulpflege Stadel im 2020 die schulpsychologische Empfehlung umwandelt und den Rekursgrund des neuen Falles unterschlägt?
Auch der Rechtsdienstleiter VSA legt die gleichen Argumente SPBD mit seiner Verfügung manipulativ ins Recht. Obwohl er aufsichtrechtliche Abklärungen und Kontrollen hätte machen müssen, missachtet er die Gewaltentrennung wiederholt. Die Volksschulgesetzbestimmungen und die Bundesverfassung werden im 2.Fall verletzt. Der VSA- Rechtsdienst verwebt den abgeschlossenen Fall unzulässigerweise in den neuen Fall.
Warum sollen denn Eltern einen Prozessweg mit hohen Anwaltskosten (mehrere 10‘000.- Fr.) bestreiten, wenn das einzelne Schuljahr nur knapp 12‘000.- Franken kostet, mögen sich die Beamten gedacht haben..?
(Siehe Dokumente, Nr.10: VSA Rechtsdienstleiter vergisst 15 Dokumente…)
Die Bildungsdirektion ist seit Jahren an höchster Stelle gewarnt, dass Missbräuche an der elementarsten Stufe des Kinderschutzes stattfinden. Nichts passiert- alles wird ignorant auf dem Rücken meiner Familie ausgetragen!
Weitere Familien wiesen dringlichst bei der Regierungsrätin Steiner und ihren Untergebenen auf die Not der Kinder hin. Leider stellte sich das Volksschulamt taub und unwissend. Die Bildungsdirektorin wählte schon im Juni 2019, die Sachlage vor dem Verwaltungsgericht nicht richtig zu stellen. (siehe Dokument: Nr.11)
1. DIE SCHUTZEINRICHTUNG RUND UM DAS KIND HAT IN ZÜRICH VERSAGT,- EXEKUTIVE HÄLT AN GESCHICHTE FEST.
2. DIE GEWALTENTRENNUNG WIRD SEIT 7 JAHREN DURCH 3 CHEFBEAMTE*IN IN 2 FÄLLEN BEWUSST ÜBERGANGEN.
3. DIE VERWALTUNGSGERICHTE STÜTZTEN DIE SCHULGELDAUFERLEGUNG ZULASTEN DER ELTERN AUF DIE GRUNDLAGE AB.
- WEIL DIE SCHULPFLEGE BACHS DER PSP STADEL DAMALS DIE ERSTE QUERVERSETZUNGSZEIT 2016/17 BEZAHLT HÄTTE, SEINE NUN DIE ELTERN SCHULGELDPFLICHTIG
TRAURIG IST: RECHTSDIENSTLEITER UND BILDUNGSDIREKTORIN WUSSTEN SCHRIFTLICH VON UNS WIE AUCH DER NACHBARGEMEINDE, DASS SIE VOM PSP-PRÄSIDENT BACHS UND DEM RECHTSVERTRETER IM MAI 2019 AM RUNDEN TISCH ANGESCHWINDELT WURDEN.
DAS WAR DIE ZENTRALE FINANZIELLE LÜGE- die 2 Chefbeamte*In wussten es/ korrigierten ES nicht. Die Bildungsdirektion eskalierte bewusst als beklagte Partei gegen uns ans Verwaltungsgericht (siehe Dokument 7: Täuschungs-/Betrugssituation).
4. DIE 3 AMTSINHABER*IN VON ZÜRICH ERSCHAFFEN EIN SCHWEIZWEITES GEFÄHRLICHES PRÄJUDIZ! GEGEN FAMILIEN! GEGEN KINDER! GEGEN DIE EIGENEN FACHSTELLEN DER SCHULPSYCHOLOGIE!
Zürich hat ein internes Führungsproblem. Familien- und Kindergerechtigkeit sollte anders gelebt werden.
Bitte verteilt diese Nachricht in der Schweiz- alle kantonalen Volksschulgesetze müssen angepasst werden.
Der Begriff WAHLKAMPF sinngemäss erklärt:
Man kämpft, um nachher wählen zu können, „wie“ man arbeiten möchte…
Wenn Ihr Silvia Steiner nochmals wählen solltet, so bestünde zumindest die Hoffnung, dass sie in der neuen Legislatur ihren eigentlichen gewählten Pflichten als Führungs- und Aufsichtsperson vielleicht nachkommen möchte? Die Betriebsabläufe und Stellenbesetzungen sollten neu geregelt werden.
Es gilt zu verifizieren, wo, welche Personen, wie – ihre Finger mit drinnen hatten. Fordert die Kantonsräte*Innen auf, eine parlamentarische Geschäftsprüfungskommission einzuberufen!
Support
Werte MitbewohnerInnen dieses Landes, Eltern, Grosseltern, Göttis und Gottis, SteuerzahlerInnen
Bitte werdet mit all Euren Möglichkeiten aktiv, dass wieder eine rechtschaffene und schutzwürdige Ordnung in der Bildungslandschaft einkehrt.
Wir bedanken uns bei allen SpenderInnen, die uns, Familie Meier, direkt helfen wollen (Schadenssumme von über 350’000.- Fr.):
- für entstandene Schulden und mögliche Betreibung
- juristische Vertretungskosten
- verlorene Verfügungen/ Urteile in den Ämtern von Zürich und den Gerichten
- Unterstützung für einen Fonds für Datenaufbereitungen/ Publikationskosten
- Unterstützung für Filmprojekte
- Unterstützung um eventuell Strafanzeigen zu erstatten
Helfen? Helfen! So funktioniert's:
Zweckgebundene Spende (mit Steuerbefreiung)
Vermerk «Präjudizfall Meier» beim Verein Elternkindschule.
Wer wird diese Repressionskultur stoppen, wenn nicht wir alle zusammen?
Thomas Meier, besorgter Vater
Testimonials
Weitere Fälle siehe Dokument 11
Dokumente
- Offener Brief an Regierungsrätin Dr. S. Steiner
- Schulpflege entschuldigt sich für schlimme Verfehlungen - 2015 geschehen
- Anschuldigungen von Schulleiterer ignoriert Not von Kind
- Wir fordern die sofortige Schulpsychologie-Hilfe an
- Lügenprotokoll wird erstellt ohne Rechtsmittel
- Richtigstellung ist unerwünscht
- KESB-Drohung, Arbeitsverweigerungen und falsche Protokolle gemeldet
- Bildungsdirektion vertuscht Täuschungs- und Betrugssituationen- noch vor dem Verwaltungsgerichtsentscheid
- Wohnort initiiert zweiten Rechtsfall 2020
- Bezirksrat vergisst alle neuen Fallbeilagen weiterzusenden 2020
- Volksschulamt- Rechtsdienstleiter vergisst auch 15 Dokumente 2021
- Viele Familien melden sich in der Bildungsdirektion
Links
EKS – ElternKindSchule ist ein gemeinnütziger Verein, politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig. Setzt sich für schulische Kinderanliegen und für Chancengleichheit sowie eine unbeschwerte Schulzeit ein.
Die Kinderombudsstelle ist auf positive und aufklärende Weise für Kinder da. Sie setzen sich für die Rechte der Kinder ein und hören aufmerksam zu. Bei Schwierigkeiten, Unklarheiten und auch in Sorgerechtsfragen.Meier
Boris Bittel spiel Gitarre und singt in Berndeutscher Sprache. Inspiriert durch das Leben, durch seinen Alltag im Job und seine Heimatstadt Bern, sind im 2018 seine ersten eigenen Lieder entstanden. Seine Lieder/Chansons sind tiefgründig, gesellschaftskritisch bis humorvoll, direkt «u grediuse, us em Läbe». *D‘Ballade für d Lüt mit em Härz am rächte Fläck*
Dieses Lied hat mich in allen Tief‘s getröstet und immer wieder aufgerichtet/ Thomas Meier
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